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Von der Idee zum Förderantrag "Wie finanziere ich mein Projekt?"
Am Beginn jeder grenzüberschreitendenden Initiative steht die Idee. Sie ist der Kern jedes
Projekts, die Grundlage seines Erfolgs. Wie aus vielen Visionen zuvor kann auch Ihre Idee Wirklichkeit werden.
Ausschlaggebend sind im Wesentlichen drei Faktoren:
-
der innovative (sinnvolle und neuartige) Charakter Ihres Vorhabens,
-
seine durchdachte Ausarbeitung und eine ansprechende Präsentation,
-
seine Finanzierbarkeit.
Ideenentwicklung und Partnersuche
Damit aus Ihrer Idee eine tragfähige Konzeption wird, muss sie Schritt für Schritt entwickelt werden. Zunächst
sollten Sie ein kurzes Konzept entwerfen, damit Sie Ihr Vorhaben schlüssig präsentieren und erklären können.
Anfangs wird es dabei weniger darauf ankommen, ein möglichst ausgereiftes Papier vorzulegen. Vielmehr ist es
wichtig, das Konzept schon frühzeitig mit ihrem Partner im Nachbarland abzustimmen und seine Wünsche und
Zwänge mit zu berücksichtigen.
Wie verfasse ich ein Konzept?
Ein Konzept soll Ihre Ideen, den Sinn und Zweck Ihres Vorhabens sowie Ihre beabsichtigte
Vorgehensweise systematisch erläutern. Es bietet sich an, dass Sie Ihr Konzept aus Bausteinen zusammensetzen,
die Antworten auf folgende Fragen geben
-
Wie ist die Ausgangslage? Warum besteht Bedarf für mein Projekt?
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Was ist das Ziel meines Projekts? Was soll konkret erreicht werden?
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Welche Zielgruppe hat es (Alter, Herkunft etc.)?
-
Methode, Vorgehensweise:
Wie, in welchen Schritten, will ich mein Ziel umsetzen?
Was möchte ich in den einzelnen Schritten genau erreichen?
Was ist das Ergebnis des Projekts, seine langfristige Wirkung?
Welche grenzüberschreitenden Auswirkungen hat das Projekt?
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Wann, in welchem Zeitraum, möchte ich das Projekt umsetzen?
-
Finanzplan:
Wie soll mein Projekt finanziert werden?
Welche Ausgaben sind geplant (Anschaffungskosten, Personalkosten, laufende Sachkosten, Nebenkosten, ggf. Planungskosten)?
Welche Einnahmen sind geplant (Eigenmittel, Zuschüsse durch Spenden, Sponsoring, Fördergelder öffentlicher und nicht-öffentlicher Organisationen)?
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Wer ist der, wer sind die Projektträger? Wer ist der Partner im Nachbarland?
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Kontakt: Wer ist für das Konzept verantwortlich (Name, Adresse, Telefon/Fax, Email)?
Wenn Sie Ihr Konzept nach diesen Punkten strukturieren, hat es den Vorteil, dass Sie es
später ggf. auch als Gedankengerüst für Förderanträge (sog. ?Projektfiches" in Tschechien)
verwenden können.
Musterkonzepte können Sie per Klick auf die untenstehenden Bilder herunterladen (Kurzkonzept links, längeres Konzept in der Mitte und Finanzplan rechts).
Nähere Informationen zum Finanzplan finden Sie im Förderwegweiser "Wie finanziere ich mein Projekt?".
Wie finde ich einen Partner im Nachbarland?
Einer der ersten Schritte der grenzüberschreitenden Projektplanung ist die Suche nach
einem geeigneten Partner im Nachbarland.
Ein gängiger Weg führt dabei über die verschiedenen Kontaktbörsen
im Internet. So ist die Kontaktbörse von Tandem die zentrale Anlaufstelle
für den Jugendbereich (tandem-org.de),
die Kontaktbörsen ?E-Trade-Center" der IHKs und AHKs (überregional)
und ?Regioport"
(regional: Bayern/Westböhmen) helfen Ihnen weiter, wenn Sie ein
Partnerunternehmen im Nachbarland suchen.
Die Entwicklungsagentur CzechInvest hilft
Ihnen weiter, wenn Sie eine Investition in Tschechien planen. Das
deutsche Außenhandelsportal iXPOS bietet im Internet bietet eine Liste mit weiteren
wirtschaftlich orientierten Börsen.
Die IDOR-Kontaktbörse
steht Ihnen für die Partnersuche in allen anderen Bereichen zur
Verfügung, beispielsweise bei der Suche nach einer Partnerstadt.
Wenn Sie einen Partner im kulturellen Sektor suchen, werden Ihnen in
Kürze in Westsachsen, Westböhmen und in der Oberpfalz regionale
Online-Börsen zur Verfügung stehen. Natürlich können Sie Ihren
Partner auch auf konventionellem Weg suchen. Als Ansprechpartner
stehen im wirtschaftlichen Bereich Ihre lokalen Handwerks- und
Handelskammern oder die Außenhandelskammer im Nachbarland bereit
(IDOR Adressen Wirtschaft).
Ansonsten helfen Ihnen Tandem im Jugendbereich
weiter oder Ihre Euroregion
vor Ort. Auch IDOR berät Sie gerne und wird Ihnen bei der Suche
nach einem passenden Partner behilflich sein (IDOR-Kontakt).
Der erste Kontakt mit den Nachbarn?
Die größte Barriere bei der grenzüberschreitenden Arbeit ist die sprachliche
Verständigung. Gerade in Tschechien beherrschen zwar viele Menschen
die deutsche Sprache. Die Kenntnisse genügen aber nicht immer, um
fundierte (oder gar juristische) Vereinbarungen zu treffen. Wenn Sie
und Ihr Partner die Sprache des Nachbarlands nicht perfekt beherrschen,
sollten Sie deshalb zum ersten und allen weiteren wichtigen Treffen
unbedingt Dolmetscher oder kundige Sprachmittler
hinzuziehen. Dadurch können unnötige sprachliche Missverständnisse
vermieden werden. Außerdem können Sie sich auf diesem Wege kurz mit
unterschiedlichen kulturellen Gepflogenheiten des Nachbarlandes vertraut
machen. Bei der Vermittlung des Kontakts und der Begleitung erster
Gespräche stehen Ihnen die Mitarbeiter von IDOR gerne nach Kräften
zur Seite.
Wie organisiere ich die partnerschaftliche
Zusammenarbeit?
Natürlich gibt es keine Vorschrift, wie man in
grenzüberschreitenden Projekten zusammenarbeiten soll. Deshalb sind
die folgenden Anregungen nicht als verpflichtende Regeln
aufzufassen, sondern nur als Erfahrungswerte, die wir selbst
gesammelt haben.
Gerade bei größeren Projekten erweist es sich als sinnvoll, die
Zusammenarbeit gut zu strukturieren. Folgende Punkte erleichtern die
Kooperation:
-
Stellen Sie sicher, dass Ihnen kompetente
Sprachmittler zur Verfügung stehen, falls sprachliche
Verständigungsprobleme auftreten.
-
Bestimmen Sie einen oder zwei Verantwortliche,
damit Ihr Partner eine ständige Ansprechperson vorfindet. Tauschen
Sie sich aus, wie und wann Sie jeweils erreichbar sind.
-
Legen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Partner auf
einen möglichst konkreten Ablaufplan oder eine Geschäftsordnung
fest, die den Rahmen und die Inhalte der Partnerschaft (am besten
schriftlich) festhält. Dadurch wird möglichen Unklarheiten
vorgebeugt.
-
Einen reibungslosen Ablauf können Sie am
leichtesten dadurch gewährleisten, dass Sie sich regelmäßig mit
Ihrem Partner treffen und sich über Fortschritte und weitere Ziele
austauschen.
-
Für eine gute Zusammenarbeit ist es wichtig,
dass Sie für Wünsche und Zwänge Ihres Partners ein offenes Ohr
haben und versuchen, ein vertrauensvolles Verhältnis zueinander
aufzubauen. Wenn Schwierigkeiten auftauchen, ist es besonders
wichtig, dass beide Seiten ihr Unbehagen offen, aber möglichst
sensibel äußern. Ansonsten drohen Unstimmigkeiten verschleppt und
unter Umständen immer größer zu werden. Darunter leidet dann die
gesamte Zusammenarbeit.
-
Klarheit in der Zusammenarbeit schaffen kurze
Protokolle, die nach jedem wichtigen Treffen angefertigt werden.
Sie halten die Ergebnisse der Besprechung fest und werden
anschließend an alle Gesprächsteilnehmer verteilt.
-
Bei gravierenden Problemen zwischen den
Partnern ist es sinnvoll, professionelle Projektberater zur
Vermittlung zu engagieren. Einen entsprechenden kostenlosen
Service bieten Tandem (für den Jugendbereich) und IDOR (für den
Erwachsenenbereich) an.
-
Bei manchen Projekten ist es sinnvoll, die
Zusammenarbeit auch rechtlich auf eigene Beine zu stellen. Im
gemeinnützigen Bereich kann dies beispielsweise beim Anwerben von
Sponsoren und Spendern von Vorteil sein. Sie müssen sich aber
darauf gefasst machen, dass die Schaffung eigener rechtlicher
Strukturen einen erheblichen Mehraufwand an Geld und Zeit
erfordert. Wenn Sie die Absicht haben, einen deutsch-tschechischen
Spiegelverein zu gründen, stehen wir Ihnen gerne zu einer
einführenden Beratung zur Verfügung. Kontaktieren
Sie uns!
Wie finanziere ich mein
Projekt?
Sind die wichtigsten organisatorischen Fragen geklärt, steht
jedes Projekt vor seiner Schicksalsfrage: der Frage nach dem Geld.
Die Grundlage aller finanziellen Überlegungen sollte ein Haushalts-
oder Finanzplan sein, der Ihnen als Kalkulationsbasis dient.
Wie baue ich einen Finanzplan auf?
Der Sinn eines Finanzplans ist es, dass Sie die geplanten
Einnahmen und Ausgaben, die mit dem Projekt verbunden sind,
aufschlüsseln, hochrechnen und gegenüberstellen. Auf der
Ausgabenseite ist es sinnvoll, dass Sie zwischen einmaligen
Investitionen (Anschaffungskosten) und laufenden Kosten (z.B. für
Personal, Bürobetrieb, Sachkosten, Versicherungen) unterscheiden.
Das ermöglicht nicht nur der Buchhaltung einen besseren Überblick.
Auch Finanzplanungen für die Folgejahre werden dadurch leichter. Ein
entsprechendes Muster können Sie hier herunterladen. Auf der ?Einnahmen-Seite"
schlüsseln Sie auf, aus welchen Quellen Sie Ihr Projekt finanzieren
möchten. Prinzipiell gibt es dabei bis zu sechs Säulen, auf denen
Ihr Finanzmodell ruhen kann:
-
Eigenmittel (z.B. aus Mitgliedsbeiträgen)
-
Einnahmen (z.B. Gebühren)
-
Spenden
-
Förderung durch Stiftungen
-
Sponsoring
-
öffentliche Mittel (nationale, europäische,
kommunale und regionale Förderzuschüsse: z.B. aus den
EU-Fonds Interreg III, Phare CBC, SAPARD, LEADER+, usw.)
Üblicherweise müssen Sie versuchen, den Hauptteil Ihres
Finanzbedarfs aus eigenen Mitteln zu decken. Dieser Anteil kann ggf.
durch Einnahmen, Spenden, Sponsoring oder Stiftungsgelder ergänzt
werden. Verfügen Sie über genügend Eigenmittel, kann ein Teil Ihres
restlichen Bedarfs vielleicht durch öffentliche Zuschüsse (sog.
?Kofinanzierung") finanziert werden ? vorausgesetzt, Sie erfüllen
die jeweiligen Förderrichtlinien.
Wer kann Antragsteller sein?
Antragsteller müssen i.d.R. Rechtspersonen (z.B. Vereine) sein,
Einzelpersonen sind zumeist nicht berechtigt, Förderanträge
einzureichen. Aufschluss über die Bewerbungsmodalitäten geben die
jeweiligen Förderrichtlinien.
Bei der Frage, ob Sie öffentliche Fördergelder beantragen können,
wird vorentscheidend sein, ob Sie mit Ihrem Projekt kommerzielle
Zwecke verfolgen. Falls ja, werden Sie auf einen Großteil der oben
beschriebenen Fördermöglichkeiten nicht zurückgreifen können (z.B.
öffentliche Förderung aus den EU-Programmen Interreg und Phare)!
Viele öffentliche Förderprogramme unterstützen nur nicht-kommerzielle,
gemeinnützige Vorhaben. Für den Unternehmensbereich gelten besondere
Richtlinien (siehe öffentliche Förderung).
Wie kann ich genügend Eigenmittel einwerben?
Ehe Sie sich um öffentliche Fördergelder bemühen, stehen Sie
zumeist vor dem Problem, ausreichend Eigenmittel nachzuweisen.
Häufig dürften Sie darauf angewiesen sein, weitere Partner zu
gewinnen, mit deren Hilfe Sie Ihren Eigenmittelbedarf ergänzen, der
je nach Förderprogramm verschieden hoch ist (bitte beachten Sie dazu
die jeweiligen Förderrichtlinien!). In der Regel stehen Ihnen drei
Möglichkeiten zur Auswahl, weitere Gelder einzuwerben:
Spenden vs. Sponsoring
Zwischen dem Einwerben von Spenden- und Sponsorengeldern besteht ein gewichtiger Unterschied: Spender bitten Sie, Gelder für einen gemeinnützigen, wohltätigen
Zweck zur Verfügung zu stellen. Sponsoring ist keine Spendenaktion, sondern ein Geschäft. Einem
Sponsoren bieten Sie Werbe- und Vermarktungsfläche bei Ihrem Projekt. Für diese Werbemöglichkeit
gibt Ihnen der Sponsor eine zuvor vereinbarte Gegenleistung, beispielsweise einen Geldbetrag.
Grundregeln des Sponsorings
Wenn Sie einen Sponsorenvertrag mit einem Unternehmen abschließen
möchten, wird die Grundfrage sein, welche Zielgruppe Ihr Projekt
hat. Je mehr Ihre Zielgruppe mit der des anvisierten Unternehmens
übereinstimmt, desto größer sind Ihre Chancen auf Erfolg. Mehr noch:
Analysieren Sie, welche Marktsektoren Ihr Projekt anspricht, dann
können Sie systematisch nach Sponsoren suchen. Beispiel: Wer ein
grenzüberschreitendes Sportprojekt mit Kindern betreibt, sollte nach
Unternehmensbereichen suchen, die die gleiche Zielgruppe haben: z.B.
Sportartikel- und Bekleidungshersteller, Hersteller von sonstigem
Kinder?bedarf' (Spielzeug, Limonade, Süßigkeiten, Fastfood etc.),
Autohäuser (für den Transport der Kinder). Außerdem sollten Sie
immer lokale und regionale Unternehmen berücksichtigen, die
gemeinnützige Vorhaben unterstützen und/oder grenzüberschreitend
tätig sind.
Vor einem ersten Gespräch sollten Sie sich kurz die Grundregeln
des Sponsorings vor Augen führen. Sponsoring ist für Unternehmen
interessant, weil sie auf diesem Wege Sympathie für Ihre Marke
schaffen. Indem Unternehmen (möglichst medien- und
öffentlichkeitswirksame) Projekte unterstützen, werten sie das
eigene Ansehen in der Öffentlichkeit auf. Dadurch fördern sie
wiederum den eigenen Verkauf.
Entscheidend ist also der Marketingwert Ihres Projekts, der
meistens an vier Fragen abgelesen wird. Diese sollten Sie sich vor
jedem Gespräch selbst beantworten, damit Sie besser vorbereitet
sind:
-
Welche Werbung kann ich mit dem Projekt machen?
- Welchen Vorteil hat das Projekt für meine public relations,
mein öffentliches Ansehen?
- Inwiefern fördert das Projekt meinen Verkauf?
-
Kann ich durch das Projekt den persönlichen,
direkten Verkauf ankurbeln?
Sehr wichtig wird schließlich sein, dass Sie dem Sponsoren von
Beginn an konkrete Möglichkeiten zur Präsentation anbieten und ggf.
auch deren Werbewirksamkeit aufzeigen. Was die Auswahl der
Werbemöglichkeiten betrifft, sind Ihrer Phantasie keine Grenzen
gesetzt: Sponsoren können z.B. Gegenstände bewerben, die bei Ihrem
Projekt benutzt werden (Busse, Briefpapier, Broschüren, Bekleidung
etc.). Sponsoren können durch Werbebanner bei Veranstaltungen
präsentiert werden oder selbst Werbung damit machen, Ihr Projekt zu
unterstützen (z.B. in Werbeanzeigen). Schließlich können Sie
Sponsoren anbieten, den Direktverkauf durch Präsentationen oder
Infostände im Rahmen Ihres Projekts zu fördern, evtl. am Rande von
Veranstaltungen (Beispiel: Ein Autohaus präsentiert seine Neuwagen
am Rande eines Festivals). Von Vorteil kann es schließlich sein,
dass Sie dem Unternehmen ein Paket mit verschiedenen
Werbemöglichkeiten schnüren, aus dem es ggf. einzelne Bausteine
auswählen kann.
Weitere nützliche Informationen zum Sponsoring und eine
Sponsorenbörse finden Sie hier.
Stiftungen
Eine weitere wichtige Finanzierungsquelle sind Stiftungen.
Stiftungen dienen in erster Linie gemeinnützigen Zwecken und
verwalten ein Sondervermögen, aus dem sie nicht-kommerzielle
Projekte fördern können. Jede Stiftung verfolgt einen bestimmten
Stiftungszweck. Dieser gibt das Fördergebiet vor, z.B. die
Unterstützung sozial bedürftiger Kinder, die Unterstützung von
Kultur- oder Umweltprojekten usw. Fällt die Thematik Ihres Projekts
in den Bereich des Stiftungszwecks, haben Sie die prinzipielle
Chance, sich für eine finanzielle Unterstützung zu bewerben.
Allerdings sollten Sie sich zuvor unbedingt über die Modalitäten und
den Stichtag für die Einreichung Ihrer Unterlagen informieren. Bei
vielen Förderprogrammen müssen Sie sich vor Projektbeginn bewerben!
Einen Überblick über Stiftungen, die im Bereich der deutsch-tschechischen
Verständigung aktiv sind (inkl. einer Kurzinformation zum jeweiligen
Stiftungszweck) können Sie hier herunterladen. Einen generellen Überblick bietet
auch der Index Deutscher Stiftungen im Internet, der Ihre
Suche mit einem Schlagwortregister unterstützt. Allgemeine Informationen
zum Stiftungswesen in der Bundesrepublik finden Sie beim Bundesverband Deutscher Stiftungen. Einen Überblick
über die Ausschreibungen tschechischer Stiftungen (und nationaler
Förderprogramme) bietet das Internetportal econnect , das gemeinsam
von den Vereinen econnect und ICN (Informationszentrum für gemeinnützige
Organisationen) erstellt wird.
Hervorheben möchten wir für den Bereich der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit den Deutsch-tschechischen Zukunftsfonds. Er fördert
die Verständigung von Deutschen und Tschechen auf vielfältige Weise,
insbesondere auf der zwischenmenschlichen Ebene. Der Zukunftsfonds kann Projekte durch eine Anschubfinanzierung
im ersten Jahr mit bis zu 50% Kofinanzierung unterstützen.
Ein weiterer gewichtiger Förderer ist die Robert Bosch Stiftung,
die sich seit Jahren für die Verständigung von Deutschen und
Tschechen engagiert. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind u.a. der
wissenschaftliche und der Jugendaustausch (z.B.
Schulpartnerschaften). Auch für das bürgerliche Engagement in
Städtepartnerschaften setzt sich die Bosch
Stiftung ein.
Öffentliche Förderung
Öffentliche Förderung ist ein weit verzweigtes Netz, das im Rahmen dieser
Einführung nur kurz behandelt werden kann. Prinzipiell muss zwischen Förderungen
von Unternehmen (kommerziellen Vorhaben) und nicht-kommerziellen, gemeinnützigen
Projekten unterschieden werden. Einen umfassenden Überblick zu Fördermöglichkeiten
im Grenzraum gewährt die Dokumentation ?Förderung der Grenzregionen zu den
Beitrittsländern? des Bundesministeriums für Wirtschaft, die Sie hier
als pdf-Dokument herunterladen können (Stand: Februar 2002). Bitte berücksichtigen
Sie, dass sich die Richtlinien der Programme ständig verändern können. Erkundigen
Sie sich deshalb stets nach den aktuellen Ausschreibungen. IDOR leistet keine
Gewähr für den Inhalt und Bestand der im Folgenden beschriebenen Förderprogramme!
Wirtschaft / Kommerzielle Vorhaben Wenn Unternehmen
Interesse an einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit haben,
können sie grundlegend auf zwei Weisen gefördert werden: durch
strukturelle Unterstützung beim Aufbau von Geschäftskontakten sowie
durch Investitionsbeihilfen über Zuschüsse oder zinsgünstige
Darlehen.
Eine strukturelle Hilfestellung beim Aufbau bilateraler
Geschäftskontakte leisten übergreifende Organisationen, wie die
Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaftskammern entlang der Grenze (ARGE
28). Sie bieten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) u.a. allgemeine Informationsveranstaltungen zur
Erweiterung, grenzüberschreitende Kontaktbörsen, gezieltes
Management-Training oder individuelle Unternehmensberatungen an. Auf
diesem Weg können Sie sich notwendiges Spezialwissen für
grenzüberschreitende Kooperationen aneignen - mit dem Vorteil, dass
bis zu 90% der entstehenden Kosten von der Europäischen Kommission
und Ihrer Wirtschaftskammer getragen werden. Detaillierte
Informationen zum Angebot der ARGE 28 finden Sie hier.
Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, können Unternehmen
auf nationaler bzw. auf Länderebene auch Darlehen oder Zuschüsse
erhalten. Zur Gründung, Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung
eines Betriebs gewährt der Freistaat Bayern beispielsweise zinsgünstige
Darlehen (Bayerisches Mittelstandskreditprogramm). Vergleichbare
Programme existieren auch in Sachsen.
Ausführliche Informationen zu öffentlichen Beihilfen (auch zur Technologie-
und Regionalförderung) bieten in Sachsen die Förderfibel des Freistaats
sowie in Bayern die LfA
Förderbank. Einen umfassenden Überblick über Förderprogramme
finden Sie zudem in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit (BMWA). Dort werden regelmäßig aktuelle Nachrichten (auch zu regionalen Förderprogrammen)
veröffentlicht. Beim BMWA können sich KMU unter 01888-615-7649
auch telefonisch über Fördermöglichkeiten durch den Bund, die Länder
und die EU informieren.
Eine konkrete Förderberatung vor Ort bieten in Deutschland Ihre
kommunale Wirtschaftsförderung sowie die Handwerkskammern und
Industrie- und Handelskammern (siehe Übersicht der ARGE 28)
Auch tschechische Unternehmen können Ihre Wettbewerbsfähigkeit
durch staatliche Beihilfen und Darlehen verbessern. Im Außenhandel
werden z.B. Exporthilfen gewährt. Zentraler Ansprechpartner hierfür
ist das Ministerium für Industrie und Handel, bzw. die Außenhandelsagentur
CzechTrade.
Wenn Sie eine Investition in der Tschechischen Republik planen,
können Sie sich von der Agentur CzechInvest umfassend und kostenlos
beraten lassen. CzechInvest vermittelt Ihnen notwendige Kontakte
und hält in einer Datenbank mehr als 200 Produktionsstandorte für
Sie bereit. Näheres erfahren Sie bei Czechinvest. Als kompetente Berater für grenzüberschreitende
Handels- und Unternehmenskontakte stehen Ihnen zudem die Deutsch-tschechische
Industrie- und Handelskammer in Prag zur Verfügung. Nähere Informationen
bietet das zweisprachige Portal der DTIHK deutsch und tschechisch.
Weitere Einstiegshinweise finden Sie in unserem Linkpool.
Umfassende Informationen bietet das 2002 erstmals erschienene
?Handbuch Osteuropa"" in deutscher Sprache (Hermann Schubert:
Handbuch Osteuropa. Förder- und Finanzierungsprogramme. Investition,
Exporte, öffentliche Ausschreibungen. München 2002, 1. Auflage).
Gemeinnützige Vorhaben Auch für gemeinnützige Projekte
gibt es zahlreiche öffentliche Fördermöglichkeiten, die dieser
Förderwegweiser nicht alle aufschlüsseln kann. Für eine detaillierte
Beratung im Jugendbereich kontaktieren Sie bitte das Koordinierungszentrum Tandem, im
Erwachsenenbereich können Sie sich an Ihre örtliche Euroregion
wenden oder an IDOR. Generell gilt auch für gemeinnützige Vorhaben,
dass sie von der öffentlichen Hand in der Regel nicht voll- sondern
nur kofinanziert werden. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Sie
Förderbeiträge für Ihr Projekt in manchen Fällen erst nach
erfolgreicher Abrechnung (d.h. nach Projektende) abrufen können.
Konkret bedeutet das, dass Sie sich um eine Zwischenfinanzierung
bemühen müssen (z.B. bei Ihrer Bank)!
Projekte im Bereich Jugend, Bildung
Der Jugend- und Bildungsbereich ist einer der Schwerpunkte öffentlicher
Förderung. Wenn Sie ein Projekt in diesem Sektor planen, empfiehlt
es sich grundlegend, den zentralen, sachkundigen Ansprechpartner
für alle Fragen deutsch-tschechischer Jugendarbeit zu kontaktieren:
das Koordinierungszentrum Tandem in Regensburg
und Pilsen.
Den gegenseitigen deutsch-tschechischen Jugendaustausch unterstützt
das EU-Programm JUGEND. Sein Ziel ist es, das europäische Bewusstsein
Jugendlicher zu steigern und ihre Mobilität und Kreativität zu fördern.
Konkret werden beispielsweise Jugendbegegnungen, Freiwilligendienste
und Fortbildungsmaßnahmen für junge Leute aus drei oder mehr Staaten
im Alter von 15 bis 25 Jahren gefördert. Zudem existiert ein Sonderprogramm,
das den grenznahen Austausch zwischen Deutschland und Tschechien
forcieren möchte. Nähere Informationen erhalten Sie von Tandem,
dem Internet-Informationsportal Eurodesk, beim Internationalen Jugendaustausch-
und Besucherdienst der Bundesrepublik IJAB
oder direkt bei der deutschen Agentur ?Jugend".
Als nationales Förderprogramm steht für den Jugendaustausch auch
der sog. ?Kinder- und Jugendplan des Bundes" (KJP) zur Verfügung.
Sein Ziel ist es, die politische und kulturelle Jugendarbeit sowie
den Dialog mit den europäischen Nachbarn zu fördern. Bezuschusst
werden u.a. Austauschmaßnahmen oder Freiwilligendienste. Zentraler
Ansprechpartner für Mittel aus dem KJP ist im deutsch-tschechischen
Bereich Tandem.
Auf nationaler Ebene können gemeinsame Bildungsprojekte auch durch
das EU-Programm ?Sokrates" unterstützt werden, dessen Ziel es ist,
die ?europäische Dimension in allen Bildungsbereichen" auszubauen.
Konkret können beispielsweise gemeinsame Projekte von mindestens
drei Schulen (aus drei Ländern) gefördert werden (?Comenius"), der
Austausch von Hochschulstudenten (?Erasmus"), Kooperationen zwischen
Trägern der Erwachsenenbildung oder der Sprachaustausch (?Lingua").
Das Sokrates- Gesamtprogramm können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen
(deutsch und tschechisch). Weitere Informationen
bieten auch die nationalen Sokrates-Agenturen in Deutschland bzw. in Tschechien.
Die grenzüberschreitende berufliche Fortbildung junger Menschen
kann durch das EU-Programm ?Leonardo da Vinci" unterstützt werden.
Das Teilprojekt ?Mobilität" will die europäische Dimension in der
Aus- und Weiterbildung forcieren. Auslandspraktika können
beispielsweise gefördert werden. Nähere Informationen bieten u.a.
das Informationsportal des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
bzw. des Národní vzdìlávací fond (NVF).
Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Kommunales, Umwelt,
Tourismus, Soziales
Das wichtigste Förderinstrument in diesen
Bereichen ist die EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg IIIA. Ihr Ziel
ist es die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im
bayerisch-tschechischen und sächsisch-tschechischen Grenzraum zu
stärken. Projekte können in folgenden Bereichen bezuschusst
werden:
-
Wirtschaftliche Entwicklung (z.B.
grenzüberschreitende Rahmenmaßnahmen für wirtschaftliche
Zusammenarbeit, grenzüberschreitender Tourismus)
-
Infrastruktur (z.B. in den Bereichen Verkehr,
Energie, Information und Kommunikation)
- Raumentwicklung (z.B. grenzüberschreitender Umweltschutz,
grenzüberschreitende Entwicklung des ländlichen und städtischen
Raumes)
-
Humanressourcen und Netzwerke (u.a. Bildung,
Wissenschaft, Forschung, Kultur, Gesundheit, Zivilschutz)
In Bayern können Projekte durch Interreg IIIA mit bis zu 50 %
bezuschusst werden, in Sachsen mit bis zu 75 %.
In Sachsen sind die Euroregionen die zuständigen Ansprechpartner
für Interreg IIIA. Projekte werden nach der Höhe des
Fördermittelzuschusses unterschieden. "Kleinprojekte" umfassen bis
zu 15.000 ? Fördermittelzuschuss. "Großprojekte" sind alle Vorhaben,
für die mehr als 15.000 ? Förderung beantragt werden. Entsprechende
Antragsformulare können Sie hier herunterladen (Kleinprojekt und Großprojekt). Die Ansprechpartner und Adressen
der sächsischen Euroregionen finden Sie hier.
In Bayern wird ebenfalls zwischen "Klein-" und "Großprojekten"
unterschieden. Ausschlaggebend ist hier allerdings nicht der
beantragte Fördermittelzuschuss, sondern das Gesamtvolumen des
Projekts. "Kleinprojekte" mit bis zu 25.000 Euro Gesamtvolumen
werden direkt bei der örtlichen Euroregion beantragt (Download Antragsformular hier). "Großprojekte" ab 25.000
Euro Gesamtvolumen müssen bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden (Antragsformular hier).
Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Projekt
zwischen einem deutschen und tschechischen Partner durchgeführt
wird. Zudem muss das Projekt im deutschen Grenzraum stattfinden
(bzw. sich auf ihn auswirken). In Bayern liegen im direkten Fördergebiet
die Landkreise Cham, Freyung-Grafenau, Hof, Neustadt an der Waldnaab,
Regen, Schwandorf, Tirschenreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge
sowie die kreisfreien Städte Hof und Weiden; in Sachsen die Landkreise
Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Bautzen, Freiberg, Löbau-Zittau, Sächsische
Schweiz sowie der Mittlere Erzgebirgskreis, der Weißeritzkreis,
der Vogtlandkreis und die kreisfreie Stadt Plauen. Projektträger
in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die an das direkte Fördergebiet
angrenzen, können mit gewissen Auflagen Anträge einreichen. Nähere
Informationen im Internet bieten das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr
und Technologie sowie die sächsische
Staatsregierung oder direkt Ihre Euroregion vor Ort.
Eines der bisher wichtigsten grenzüberschreitenden
EU-Förderprogramme für die Beitrittsstaaten ist das Programm PHARE
CBC. Es hat sich zum Ziel gesetzt, die Kandidatenländer auf den
EU-Beitritt vorzubereiten und sie langsam an die bestehende
EU-Strukturförderung heranzuführen. Hauptziel ist es dabei, den
erfolgreichen Wandel von der Planwirtschaft hin zu einer
funktionierenden Marktwirtschaft sicherzustellen. Schwerpunktmäßig
werden Projekte in folgenden Bereichen unterstützt:
-
Verbesserung der Integration im Rechts-,
Verwaltungs- und Sozialwesen
-
Reform von Infrastruktur, Umweltschutz, Wasser-
und Energieversorgung
-
Reformen im Bereich Wirtschaft und
Humanressourcen (z.B. Technologietransfer, Tourismus,
grenzüberschreitende Informationsnetzwerke)
Fördergebiet in Tschechien sind die ehemaligen Grenzlandkreise
Prachatice, Klatovy, Doma¾lice, Tachov, Cheb, Sokolov, Karlovy Vary,
Chomutov, Most, Teplice, Ustí nad Labem, Dìèín, Èeska Lípa, Liberec.
Zentraler Ansprechpartner für Förderfragen ist das Ministerium für
Regionalentwicklung, dort können Sie auch das detaillierte Programm
herunterladen. Auch die Euroregionen vor Ort
helfen Ihnen weiter. Das Programm Phare CBC läuft ab 2003 aus, ab
dem Jahr 2004 wird Interreg auch in der Tschechischen Republik
eingeführt!
Das zweite wichtige EU-Förderprogramm für die Beitrittsländer ist
das Programm SAPARD. Seine Prioritäten sind zum einen die
Verbesserung der landwirtschaftlichen Entwicklung (z.B.
Neuinvestitionen, Verbesserung des Marketings für
landwirtschaftliche Produkte , Verbesserung der
Lebensmittelqualität, der Qualitätskontrollen und des
Verbraucherschutzes). Zum anderen soll die Entwicklung der
ländlichen Infrastruktur unterstützt werden (z.B. Dorferneuerung).
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch kommerziell orientierte
Projekte gefördert werden. Zentraler Ansprechpartner ist das
tschechische Ministerium für regionale Entwicklung,
dort können Sie auch das detaillierte Programm herunterladen.
as dritte Hauptförderprogramm der EU für die Beitrittsländer ist das
Programm ISPA (Instrument for Structural Policies for Pre-Accession). Sein
Ziel ist es, die Entwicklung in den Bereichen Verkehr und Umweltschutz zu
verbessern. Konkret sollen Beiträge dazu geleistet werden, Umweltstandards
der EU umzusetzen und das internationale Verkehrsnetz zu erweitern. Die
Hauptprioritäten sind: Wasserversorgung, Abfallbeseitigung,
Luftverschmutzung, Ausbau des Verkehrsnetzes. Das Programm ist für Projekte
in Höhe von über 5 Mio. Euro bestimmt. Zentraler Ansprechpartner ist
das tschechische Ministerium für regionale Entwicklung, dort können
Sie auch das detaillierte Programm herunterladen.
Sonderprogramme Kommunale Zusammenarbeit
Kommunale Partnerschaften können durch spezielle Programme
gefördert werden. Die EU legt seit 1989 das sog. Programm ?Town
twinning / Städtepartnerschaften" auf, im Rahmen dessen bestehende
Kooperationen ausgebaut und neue initiiert werden sollen. Vorhaben
kleinerer Gemeinden und Partnerschaften mit Kommunen in den
Beitrittsländern werden besonders unterstützt. Konkret werden vor
allem Bürgerbegegnungen und gemeinsame Seminare, Konferenzen u.ä.
gefördert. Die Förderanträge müssen mehr als 3 Monate vor
Projektbeginn bei der EU-Kommission, Generaldirektion Bildung
und Kultur, eingereicht werden. Näheres zu den
Bewerbungsformalitäten erfahren Sie hier.
Eine ähnliche Zielrichtung verfolgt der Förderwettbewerb ?Städtepartnerschaft
- Bürgerpartnerschaft", den die Robert Bosch Stiftung gemeinsam
mit der polnischen Stefan Batory Stiftung und dem tschechischen
Informationszentrum für gemeinnützige Organisationen (ICN) ausgeschrieben
hat. Auch hier sollen das bürgerschaftliche Engagement in kommunaler
Partnerschaft gefördert und herausragende Projekte grenzüberschreitender
Zusammenarbeit prämiert werden. Der Einsendeschluss von Projektskizzen
für den Wettbewerb 2003 ist der 14. März 2003. Näheres erfahren
Sie hier oder hier (tschechisch).
Sonderprogramm Kultur Grenzüberschreitende Vorhaben im
Bereich Kultur können zum einen über den Förderprogramm Interreg
IIIA gefördert werden (siehe oben). Darüber hinaus hat die EU aber
auch ein spezielles Förderprogramm ?Kultur 2000" aufgelegt, das
Projekte in allen künstlerischen Bereichen unterstützen soll (u.a.
darstellende und bildende Kunst, Literatur, Musik, Geschichte usw.).
Ziel des Programms ist es die ?kulturelle Vielfalt der Union, die
Kreativität und den Austausch der Kulturakteure in der Union (zu)
fördern und die Kultur für die Öffentlichkeit zugänglicher (zu)
machen" (Europäisches Kulturportal). Bisher wurden beispielsweise
Projekte gefördert, die junge Literatur in andere europäischen
Sprachen übertrugen, um sie dort bekannter zu machen. Die
Ausschreibung des neuen Förderprogramms für 2004 erfolgt
voraussichtlich im 2. Quartal 2003. Voraussetzungen für eine
Bewerbung sind u.a., dass Ihr Projekt mindestens drei Partner aus
drei europäischen Staaten (EU oder Beitrittsländer) umfasst. Das
Mindestvolumen Ihres Projekts muss bei 100.000 Euro liegen. Es kann
dann mit bis zu 50% kofinanziert werden. Näheres erfahren Sie vom
Europäischen Kulturportal bzw. vom nationalen "Cultural Contact Point" in Bonn.
Mit einer Förderzusage ist das Projekt noch nicht zu
Ende? Die Nachricht, dass Ihr Projekt gefördert wird (sog.
?Förderbescheid"), bedeutet in der Regel noch nicht, dass Sie alle
Hürden überwunden haben. Eine letzte steht noch aus: der sog.
?Verwendungsnachweis".
Der Sinn des Verwendungsnachweises besteht darin, dass Sie die
erfolgreiche Durchführung Ihres Projekts dokumentieren. In der Regel
gliedert sich Ihr Projektbericht in zwei Teile - einen Sachbericht
und einen ?zahlenmäßigen Nachweis". Im Sachbericht schlüsseln Sie
ausführlich auf, wie, wann und mit welchem Erfolg Sie Ihr Projekt
durchgeführt haben. Im ?zahlenmäßigen Nachweis" heften Sie die
(gegliederte) Abrechnung der Projektkosten bei. Die Abrechnung
orientiert sich dabei zumeist am Schema Ihres ursprünglichen
Finanzplans (siehe oben). Um sich die Buchhaltung zu erleichtern,
sollten Sie von Beginn an darauf achten, alle Unkosten, die im
Rahmen des Projekts angefallen sind, durch Belege und Quittungen
festzuhalten! Diese müssen Ihrer Abrechnung im Original beigelegt
werden. Bitte achten Sie in jedem Fall auf die besonderen
Richtlinien Ihres Förderprogramms, in welcher Form und wann Sie
Ihren Verwendungsnachweis einreichen müssen. Bei Förderprogrammen,
die auf dem sog. ?Erstattungsprinzip" beruhen (z.B. Interreg IIIA)
können Sie mit Einreichung Ihres Verwendungsnachweises auch die
Zuwendung der entsprechenden Fördergelder beantragen. Sind diese
überwiesen, haben Sie Ihr Ziel erreicht und das Projekt erfolgreich
abgeschlossen!
Der Weg, ein grenzüberschreitendes Projekt von der Idee in die
Wirklichkeit umzusetzen, kann lange und mühsam sein. Gemeinsam mit
Ihrem Partner werden Sie viele bürokratische und finanzielle
Schwierigkeiten überwinden müssen. Trotz dieser Hürden werden Sie
sehen, dass sich der Weg lohnt. Denn Völkerverständigung
verbindet.
(IDOR bedankt sich herzlich beim tschechischen Ministerium für
Regionalentwicklung, der Euregio Egrensis AG Bayern, Böhmen, Vogtland/Westerzgebirge,
der Handwerkskammer Oberfranken, Parkservis Su¹ice und Tandem Regensburg
für die kritischen Anregungen und Hinweise, ohne die dieser Förderwegweiser
nicht zustande gekommen wäre).
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