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  Der IDOR-Förderwegweiser
(gap) Dieser Förderwegweiser will grundlegendes Know-how zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vermitteln. Er ist in erster Linie als Einführung für Neueinsteiger gedacht und erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir bemühen uns, den Wegweiser ständig zu erweitern und zu aktualisieren. Dennoch können sich die Richtlinien von Förderprogrammen kurzfristig verändern. Erkundigen Sie sich deshalb bitte stets nach den aktuellen Ausschreibungen.
Von der Idee zum Förderantrag  "Wie finanziere ich mein Projekt?"

Am Beginn jeder grenzüberschreitendenden Initiative steht die Idee. Sie ist der Kern jedes Projekts, die Grundlage seines Erfolgs. Wie aus vielen Visionen zuvor kann auch Ihre Idee Wirklichkeit werden. Ausschlaggebend sind im Wesentlichen drei Faktoren:

  • der innovative (sinnvolle und neuartige) Charakter Ihres Vorhabens,
  • seine durchdachte Ausarbeitung und eine ansprechende Präsentation,
  • seine Finanzierbarkeit.

Ideenentwicklung und Partnersuche

Damit aus Ihrer Idee eine tragfähige Konzeption wird, muss sie Schritt für Schritt entwickelt werden. Zunächst sollten Sie ein kurzes Konzept entwerfen, damit Sie Ihr Vorhaben schlüssig präsentieren und erklären können. Anfangs wird es dabei weniger darauf ankommen, ein möglichst ausgereiftes Papier vorzulegen. Vielmehr ist es wichtig, das Konzept schon frühzeitig mit ihrem Partner im Nachbarland abzustimmen und seine Wünsche und Zwänge mit zu berücksichtigen.

Wie verfasse ich ein Konzept?

Ein Konzept soll Ihre Ideen, den Sinn und Zweck Ihres Vorhabens sowie Ihre beabsichtigte Vorgehensweise systematisch erläutern. Es bietet sich an, dass Sie Ihr Konzept aus Bausteinen zusammensetzen, die Antworten auf folgende Fragen geben

  • Wie ist die Ausgangslage? Warum besteht Bedarf für mein Projekt?
  • Was ist das Ziel meines Projekts? Was soll konkret erreicht werden?
  • Welche Zielgruppe hat es (Alter, Herkunft etc.)?
  • Methode, Vorgehensweise: Wie, in welchen Schritten, will ich mein Ziel umsetzen? Was möchte ich in den einzelnen Schritten genau erreichen? Was ist das Ergebnis des Projekts, seine langfristige Wirkung? Welche grenzüberschreitenden Auswirkungen hat das Projekt?
  • Wann, in welchem Zeitraum, möchte ich das Projekt umsetzen?
  • Finanzplan: Wie soll mein Projekt finanziert werden? Welche Ausgaben sind geplant (Anschaffungskosten, Personalkosten, laufende Sachkosten, Nebenkosten, ggf. Planungskosten)? Welche Einnahmen sind geplant (Eigenmittel, Zuschüsse durch Spenden, Sponsoring, Fördergelder öffentlicher und nicht-öffentlicher Organisationen)?
  • Wer ist der, wer sind die Projektträger? Wer ist der Partner im Nachbarland?
  • Kontakt: Wer ist für das Konzept verantwortlich (Name, Adresse, Telefon/Fax, Email)?

Wenn Sie Ihr Konzept nach diesen Punkten strukturieren, hat es den Vorteil, dass Sie es später ggf. auch als Gedankengerüst für Förderanträge (sog. ?Projektfiches" in Tschechien) verwenden können.
Musterkonzepte können Sie per Klick auf die untenstehenden Bilder herunterladen (Kurzkonzept links, längeres Konzept in der Mitte und Finanzplan rechts).
Kurzkonzept  längeres Konzept  Finanzplan
Nähere Informationen zum Finanzplan finden Sie im Förderwegweiser "Wie finanziere ich mein Projekt?".

Wie finde ich einen Partner im Nachbarland?

Einer der ersten Schritte der grenzüberschreitenden Projektplanung ist die Suche nach einem geeigneten Partner im Nachbarland.

Ein gängiger Weg führt dabei über die verschiedenen Kontaktbörsen im Internet. So ist die Kontaktbörse von Tandem die zentrale Anlaufstelle für den Jugendbereich (tandem-org.de), die Kontaktbörsen ?E-Trade-Center" der IHKs und AHKs (überregional) und ?Regioport" (regional: Bayern/Westböhmen) helfen Ihnen weiter, wenn Sie ein Partnerunternehmen im Nachbarland suchen.

Die Entwicklungsagentur CzechInvest hilft Ihnen weiter, wenn Sie eine Investition in Tschechien planen. Das deutsche Außenhandelsportal iXPOS bietet im Internet bietet eine Liste mit weiteren wirtschaftlich orientierten Börsen.

Die IDOR-Kontaktbörse steht Ihnen für die Partnersuche in allen anderen Bereichen zur Verfügung, beispielsweise bei der Suche nach einer Partnerstadt. Wenn Sie einen Partner im kulturellen Sektor suchen, werden Ihnen in Kürze in Westsachsen, Westböhmen und in der Oberpfalz regionale Online-Börsen zur Verfügung stehen. Natürlich können Sie Ihren Partner auch auf konventionellem Weg suchen. Als Ansprechpartner stehen im wirtschaftlichen Bereich Ihre lokalen Handwerks- und Handelskammern oder die Außenhandelskammer im Nachbarland bereit (IDOR Adressen Wirtschaft).

Ansonsten helfen Ihnen Tandem im Jugendbereich weiter oder Ihre Euroregion vor Ort. Auch IDOR berät Sie gerne und wird Ihnen bei der Suche nach einem passenden Partner behilflich sein (IDOR-Kontakt).

Der erste Kontakt mit den Nachbarn?

Die größte Barriere bei der grenzüberschreitenden Arbeit ist die sprachliche Verständigung. Gerade in Tschechien beherrschen zwar viele Menschen die deutsche Sprache. Die Kenntnisse genügen aber nicht immer, um fundierte (oder gar juristische) Vereinbarungen zu treffen. Wenn Sie und Ihr Partner die Sprache des Nachbarlands nicht perfekt beherrschen, sollten Sie deshalb zum ersten und allen weiteren wichtigen Treffen unbedingt Dolmetscher oder kundige Sprachmittler hinzuziehen. Dadurch können unnötige sprachliche Missverständnisse vermieden werden. Außerdem können Sie sich auf diesem Wege kurz mit unterschiedlichen kulturellen Gepflogenheiten des Nachbarlandes vertraut machen. Bei der Vermittlung des Kontakts und der Begleitung erster Gespräche stehen Ihnen die Mitarbeiter von IDOR gerne nach Kräften zur Seite.

Wie organisiere ich die partnerschaftliche Zusammenarbeit?

Natürlich gibt es keine Vorschrift, wie man in grenzüberschreitenden Projekten zusammenarbeiten soll. Deshalb sind die folgenden Anregungen nicht als verpflichtende Regeln aufzufassen, sondern nur als Erfahrungswerte, die wir selbst gesammelt haben.

Gerade bei größeren Projekten erweist es sich als sinnvoll, die Zusammenarbeit gut zu strukturieren. Folgende Punkte erleichtern die Kooperation:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihnen kompetente Sprachmittler zur Verfügung stehen, falls sprachliche Verständigungsprobleme auftreten.
  • Bestimmen Sie einen oder zwei Verantwortliche, damit Ihr Partner eine ständige Ansprechperson vorfindet. Tauschen Sie sich aus, wie und wann Sie jeweils erreichbar sind.
  • Legen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Partner auf einen möglichst konkreten Ablaufplan oder eine Geschäftsordnung fest, die den Rahmen und die Inhalte der Partnerschaft (am besten schriftlich) festhält. Dadurch wird möglichen Unklarheiten vorgebeugt.
  • Einen reibungslosen Ablauf können Sie am leichtesten dadurch gewährleisten, dass Sie sich regelmäßig mit Ihrem Partner treffen und sich über Fortschritte und weitere Ziele austauschen.
  • Für eine gute Zusammenarbeit ist es wichtig, dass Sie für Wünsche und Zwänge Ihres Partners ein offenes Ohr haben und versuchen, ein vertrauensvolles Verhältnis zueinander aufzubauen. Wenn Schwierigkeiten auftauchen, ist es besonders wichtig, dass beide Seiten ihr Unbehagen offen, aber möglichst sensibel äußern. Ansonsten drohen Unstimmigkeiten verschleppt und unter Umständen immer größer zu werden. Darunter leidet dann die gesamte Zusammenarbeit.
  • Klarheit in der Zusammenarbeit schaffen kurze Protokolle, die nach jedem wichtigen Treffen angefertigt werden. Sie halten die Ergebnisse der Besprechung fest und werden anschließend an alle Gesprächsteilnehmer verteilt.
  • Bei gravierenden Problemen zwischen den Partnern ist es sinnvoll, professionelle Projektberater zur Vermittlung zu engagieren. Einen entsprechenden kostenlosen Service bieten Tandem (für den Jugendbereich) und IDOR (für den Erwachsenenbereich) an.
  • Bei manchen Projekten ist es sinnvoll, die Zusammenarbeit auch rechtlich auf eigene Beine zu stellen. Im gemeinnützigen Bereich kann dies beispielsweise beim Anwerben von Sponsoren und Spendern von Vorteil sein. Sie müssen sich aber darauf gefasst machen, dass die Schaffung eigener rechtlicher Strukturen einen erheblichen Mehraufwand an Geld und Zeit erfordert. Wenn Sie die Absicht haben, einen deutsch-tschechischen Spiegelverein zu gründen, stehen wir Ihnen gerne zu einer einführenden Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Wie finanziere ich mein Projekt?

Sind die wichtigsten organisatorischen Fragen geklärt, steht jedes Projekt vor seiner Schicksalsfrage: der Frage nach dem Geld. Die Grundlage aller finanziellen Überlegungen sollte ein Haushalts- oder Finanzplan sein, der Ihnen als Kalkulationsbasis dient.

Wie baue ich einen Finanzplan auf?

Der Sinn eines Finanzplans ist es, dass Sie die geplanten Einnahmen und Ausgaben, die mit dem Projekt verbunden sind, aufschlüsseln, hochrechnen und gegenüberstellen. Auf der Ausgabenseite ist es sinnvoll, dass Sie zwischen einmaligen Investitionen (Anschaffungskosten) und laufenden Kosten (z.B. für Personal, Bürobetrieb, Sachkosten, Versicherungen) unterscheiden. Das ermöglicht nicht nur der Buchhaltung einen besseren Überblick. Auch Finanzplanungen für die Folgejahre werden dadurch leichter. Ein entsprechendes Muster können Sie hier herunterladen. Auf der ?Einnahmen-Seite" schlüsseln Sie auf, aus welchen Quellen Sie Ihr Projekt finanzieren möchten. Prinzipiell gibt es dabei bis zu sechs Säulen, auf denen Ihr Finanzmodell ruhen kann:

  • Eigenmittel (z.B. aus Mitgliedsbeiträgen)
  • Einnahmen (z.B. Gebühren)
  • Spenden
  • Förderung durch Stiftungen
  • Sponsoring
  • öffentliche Mittel (nationale, europäische, kommunale und regionale Förderzuschüsse: z.B. aus den EU-Fonds Interreg III, Phare CBC, SAPARD, LEADER+, usw.)

Üblicherweise müssen Sie versuchen, den Hauptteil Ihres Finanzbedarfs aus eigenen Mitteln zu decken. Dieser Anteil kann ggf. durch Einnahmen, Spenden, Sponsoring oder Stiftungsgelder ergänzt werden. Verfügen Sie über genügend Eigenmittel, kann ein Teil Ihres restlichen Bedarfs vielleicht durch öffentliche Zuschüsse (sog. ?Kofinanzierung") finanziert werden ? vorausgesetzt, Sie erfüllen die jeweiligen Förderrichtlinien.

Wer kann Antragsteller sein?

Antragsteller müssen i.d.R. Rechtspersonen (z.B. Vereine) sein, Einzelpersonen sind zumeist nicht berechtigt, Förderanträge einzureichen. Aufschluss über die Bewerbungsmodalitäten geben die jeweiligen Förderrichtlinien.

Bei der Frage, ob Sie öffentliche Fördergelder beantragen können, wird vorentscheidend sein, ob Sie mit Ihrem Projekt kommerzielle Zwecke verfolgen. Falls ja, werden Sie auf einen Großteil der oben beschriebenen Fördermöglichkeiten nicht zurückgreifen können (z.B. öffentliche Förderung aus den EU-Programmen Interreg und Phare)! Viele öffentliche Förderprogramme unterstützen nur nicht-kommerzielle, gemeinnützige Vorhaben. Für den Unternehmensbereich gelten besondere Richtlinien (siehe öffentliche Förderung).

Wie kann ich genügend Eigenmittel einwerben?

Ehe Sie sich um öffentliche Fördergelder bemühen, stehen Sie zumeist vor dem Problem, ausreichend Eigenmittel nachzuweisen. Häufig dürften Sie darauf angewiesen sein, weitere Partner zu gewinnen, mit deren Hilfe Sie Ihren Eigenmittelbedarf ergänzen, der je nach Förderprogramm verschieden hoch ist (bitte beachten Sie dazu die jeweiligen Förderrichtlinien!). In der Regel stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl, weitere Gelder einzuwerben:

  • Spenden
  • Förderung durch Stiftungen
  • Sponsoring

Spenden vs. Sponsoring

Zwischen dem Einwerben von Spenden- und Sponsorengeldern besteht ein gewichtiger Unterschied: Spender bitten Sie, Gelder für einen gemeinnützigen, wohltätigen Zweck zur Verfügung zu stellen. Sponsoring ist keine Spendenaktion, sondern ein Geschäft. Einem Sponsoren bieten Sie Werbe- und Vermarktungsfläche bei Ihrem Projekt. Für diese Werbemöglichkeit gibt Ihnen der Sponsor eine zuvor vereinbarte Gegenleistung, beispielsweise einen Geldbetrag.

Grundregeln des Sponsorings

Wenn Sie einen Sponsorenvertrag mit einem Unternehmen abschließen möchten, wird die Grundfrage sein, welche Zielgruppe Ihr Projekt hat. Je mehr Ihre Zielgruppe mit der des anvisierten Unternehmens übereinstimmt, desto größer sind Ihre Chancen auf Erfolg. Mehr noch: Analysieren Sie, welche Marktsektoren Ihr Projekt anspricht, dann können Sie systematisch nach Sponsoren suchen. Beispiel: Wer ein grenzüberschreitendes Sportprojekt mit Kindern betreibt, sollte nach Unternehmensbereichen suchen, die die gleiche Zielgruppe haben: z.B. Sportartikel- und Bekleidungshersteller, Hersteller von sonstigem Kinder?bedarf' (Spielzeug, Limonade, Süßigkeiten, Fastfood etc.), Autohäuser (für den Transport der Kinder). Außerdem sollten Sie immer lokale und regionale Unternehmen berücksichtigen, die gemeinnützige Vorhaben unterstützen und/oder grenzüberschreitend tätig sind.

Vor einem ersten Gespräch sollten Sie sich kurz die Grundregeln des Sponsorings vor Augen führen. Sponsoring ist für Unternehmen interessant, weil sie auf diesem Wege Sympathie für Ihre Marke schaffen. Indem Unternehmen (möglichst medien- und öffentlichkeitswirksame) Projekte unterstützen, werten sie das eigene Ansehen in der Öffentlichkeit auf. Dadurch fördern sie wiederum den eigenen Verkauf.

Entscheidend ist also der Marketingwert Ihres Projekts, der meistens an vier Fragen abgelesen wird. Diese sollten Sie sich vor jedem Gespräch selbst beantworten, damit Sie besser vorbereitet sind:

  • Welche Werbung kann ich mit dem Projekt machen?
  • Welchen Vorteil hat das Projekt für meine public relations, mein öffentliches Ansehen?
  • Inwiefern fördert das Projekt meinen Verkauf?
  • Kann ich durch das Projekt den persönlichen, direkten Verkauf ankurbeln?

Sehr wichtig wird schließlich sein, dass Sie dem Sponsoren von Beginn an konkrete Möglichkeiten zur Präsentation anbieten und ggf. auch deren Werbewirksamkeit aufzeigen. Was die Auswahl der Werbemöglichkeiten betrifft, sind Ihrer Phantasie keine Grenzen gesetzt: Sponsoren können z.B. Gegenstände bewerben, die bei Ihrem Projekt benutzt werden (Busse, Briefpapier, Broschüren, Bekleidung etc.). Sponsoren können durch Werbebanner bei Veranstaltungen präsentiert werden oder selbst Werbung damit machen, Ihr Projekt zu unterstützen (z.B. in Werbeanzeigen). Schließlich können Sie Sponsoren anbieten, den Direktverkauf durch Präsentationen oder Infostände im Rahmen Ihres Projekts zu fördern, evtl. am Rande von Veranstaltungen (Beispiel: Ein Autohaus präsentiert seine Neuwagen am Rande eines Festivals). Von Vorteil kann es schließlich sein, dass Sie dem Unternehmen ein Paket mit verschiedenen Werbemöglichkeiten schnüren, aus dem es ggf. einzelne Bausteine auswählen kann.

Weitere nützliche Informationen zum Sponsoring und eine Sponsorenbörse finden Sie hier.

Stiftungen

Eine weitere wichtige Finanzierungsquelle sind Stiftungen. Stiftungen dienen in erster Linie gemeinnützigen Zwecken und verwalten ein Sondervermögen, aus dem sie nicht-kommerzielle Projekte fördern können. Jede Stiftung verfolgt einen bestimmten Stiftungszweck. Dieser gibt das Fördergebiet vor, z.B. die Unterstützung sozial bedürftiger Kinder, die Unterstützung von Kultur- oder Umweltprojekten usw. Fällt die Thematik Ihres Projekts in den Bereich des Stiftungszwecks, haben Sie die prinzipielle Chance, sich für eine finanzielle Unterstützung zu bewerben. Allerdings sollten Sie sich zuvor unbedingt über die Modalitäten und den Stichtag für die Einreichung Ihrer Unterlagen informieren. Bei vielen Förderprogrammen müssen Sie sich vor Projektbeginn bewerben!

Einen Überblick über Stiftungen, die im Bereich der deutsch-tschechischen Verständigung aktiv sind (inkl. einer Kurzinformation zum jeweiligen Stiftungszweck) können Sie hier herunterladen. Einen generellen Überblick bietet auch der Index Deutscher Stiftungen im Internet, der Ihre Suche mit einem Schlagwortregister unterstützt. Allgemeine Informationen zum Stiftungswesen in der Bundesrepublik finden Sie beim Bundesverband Deutscher Stiftungen. Einen Überblick über die Ausschreibungen tschechischer Stiftungen (und nationaler Förderprogramme) bietet das Internetportal econnect , das gemeinsam von den Vereinen econnect und ICN (Informationszentrum für gemeinnützige Organisationen) erstellt wird.

Hervorheben möchten wir für den Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit den Deutsch-tschechischen Zukunftsfonds. Er fördert die Verständigung von Deutschen und Tschechen auf vielfältige Weise, insbesondere auf der zwischenmenschlichen Ebene. Der Zukunftsfonds kann Projekte durch eine Anschubfinanzierung im ersten Jahr mit bis zu 50% Kofinanzierung unterstützen.

Ein weiterer gewichtiger Förderer ist die Robert Bosch Stiftung, die sich seit Jahren für die Verständigung von Deutschen und Tschechen engagiert. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind u.a. der wissenschaftliche und der Jugendaustausch (z.B. Schulpartnerschaften). Auch für das bürgerliche Engagement in Städtepartnerschaften setzt sich die Bosch Stiftung ein.

Öffentliche Förderung

Öffentliche Förderung ist ein weit verzweigtes Netz, das im Rahmen dieser Einführung nur kurz behandelt werden kann. Prinzipiell muss zwischen Förderungen von Unternehmen (kommerziellen Vorhaben) und nicht-kommerziellen, gemeinnützigen Projekten unterschieden werden. Einen umfassenden Überblick zu Fördermöglichkeiten im Grenzraum gewährt die Dokumentation ?Förderung der Grenzregionen zu den Beitrittsländern? des Bundesministeriums für Wirtschaft, die Sie hier als pdf-Dokument herunterladen können (Stand: Februar 2002). Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Richtlinien der Programme ständig verändern können. Erkundigen Sie sich deshalb stets nach den aktuellen Ausschreibungen. IDOR leistet keine Gewähr für den Inhalt und Bestand der im Folgenden beschriebenen Förderprogramme!

Wirtschaft / Kommerzielle Vorhaben
Wenn Unternehmen Interesse an einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit haben, können sie grundlegend auf zwei Weisen gefördert werden: durch strukturelle Unterstützung beim Aufbau von Geschäftskontakten sowie durch Investitionsbeihilfen über Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.

Eine strukturelle Hilfestellung beim Aufbau bilateraler Geschäftskontakte leisten übergreifende Organisationen, wie die Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaftskammern entlang der Grenze (ARGE 28). Sie bieten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) u.a. allgemeine Informationsveranstaltungen zur Erweiterung, grenzüberschreitende Kontaktbörsen, gezieltes Management-Training oder individuelle Unternehmensberatungen an. Auf diesem Weg können Sie sich notwendiges Spezialwissen für grenzüberschreitende Kooperationen aneignen - mit dem Vorteil, dass bis zu 90% der entstehenden Kosten von der Europäischen Kommission und Ihrer Wirtschaftskammer getragen werden. Detaillierte Informationen zum Angebot der ARGE 28 finden Sie hier.

Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, können Unternehmen auf nationaler bzw. auf Länderebene auch Darlehen oder Zuschüsse erhalten. Zur Gründung, Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung eines Betriebs gewährt der Freistaat Bayern beispielsweise zinsgünstige Darlehen (Bayerisches Mittelstandskreditprogramm). Vergleichbare Programme existieren auch in Sachsen. Ausführliche Informationen zu öffentlichen Beihilfen (auch zur Technologie- und Regionalförderung) bieten in Sachsen die Förderfibel des Freistaats sowie in Bayern die LfA Förderbank. Einen umfassenden Überblick über Förderprogramme finden Sie zudem in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA). Dort werden regelmäßig aktuelle Nachrichten (auch zu regionalen Förderprogrammen) veröffentlicht. Beim BMWA können sich KMU unter 01888-615-7649 auch telefonisch über Fördermöglichkeiten durch den Bund, die Länder und die EU informieren.

Eine konkrete Förderberatung vor Ort bieten in Deutschland Ihre kommunale Wirtschaftsförderung sowie die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern (siehe Übersicht der ARGE 28)

Auch tschechische Unternehmen können Ihre Wettbewerbsfähigkeit durch staatliche Beihilfen und Darlehen verbessern. Im Außenhandel werden z.B. Exporthilfen gewährt. Zentraler Ansprechpartner hierfür ist das Ministerium für Industrie und Handel, bzw. die Außenhandelsagentur CzechTrade.

Wenn Sie eine Investition in der Tschechischen Republik planen, können Sie sich von der Agentur CzechInvest umfassend und kostenlos beraten lassen. CzechInvest vermittelt Ihnen notwendige Kontakte und hält in einer Datenbank mehr als 200 Produktionsstandorte für Sie bereit. Näheres erfahren Sie bei Czechinvest. Als kompetente Berater für grenzüberschreitende Handels- und Unternehmenskontakte stehen Ihnen zudem die Deutsch-tschechische Industrie- und Handelskammer in Prag zur Verfügung. Nähere Informationen bietet das zweisprachige Portal der DTIHK deutsch und tschechisch.

Weitere Einstiegshinweise finden Sie in unserem Linkpool. Umfassende Informationen bietet das 2002 erstmals erschienene ?Handbuch Osteuropa"" in deutscher Sprache (Hermann Schubert: Handbuch Osteuropa. Förder- und Finanzierungsprogramme. Investition, Exporte, öffentliche Ausschreibungen. München 2002, 1. Auflage).

Gemeinnützige Vorhaben
Auch für gemeinnützige Projekte gibt es zahlreiche öffentliche Fördermöglichkeiten, die dieser Förderwegweiser nicht alle aufschlüsseln kann. Für eine detaillierte Beratung im Jugendbereich kontaktieren Sie bitte das Koordinierungszentrum Tandem, im Erwachsenenbereich können Sie sich an Ihre örtliche Euroregion wenden oder an IDOR. Generell gilt auch für gemeinnützige Vorhaben, dass sie von der öffentlichen Hand in der Regel nicht voll- sondern nur kofinanziert werden. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Sie Förderbeiträge für Ihr Projekt in manchen Fällen erst nach erfolgreicher Abrechnung (d.h. nach Projektende) abrufen können. Konkret bedeutet das, dass Sie sich um eine Zwischenfinanzierung bemühen müssen (z.B. bei Ihrer Bank)!

Projekte im Bereich Jugend, Bildung
Der Jugend- und Bildungsbereich ist einer der Schwerpunkte öffentlicher Förderung. Wenn Sie ein Projekt in diesem Sektor planen, empfiehlt es sich grundlegend, den zentralen, sachkundigen Ansprechpartner für alle Fragen deutsch-tschechischer Jugendarbeit zu kontaktieren: das Koordinierungszentrum Tandem in Regensburg und Pilsen.

Den gegenseitigen deutsch-tschechischen Jugendaustausch unterstützt das EU-Programm JUGEND. Sein Ziel ist es, das europäische Bewusstsein Jugendlicher zu steigern und ihre Mobilität und Kreativität zu fördern. Konkret werden beispielsweise Jugendbegegnungen, Freiwilligendienste und Fortbildungsmaßnahmen für junge Leute aus drei oder mehr Staaten im Alter von 15 bis 25 Jahren gefördert. Zudem existiert ein Sonderprogramm, das den grenznahen Austausch zwischen Deutschland und Tschechien forcieren möchte. Nähere Informationen erhalten Sie von Tandem, dem Internet-Informationsportal Eurodesk, beim Internationalen Jugendaustausch- und Besucherdienst der Bundesrepublik IJAB oder direkt bei der deutschen Agentur ?Jugend".

Als nationales Förderprogramm steht für den Jugendaustausch auch der sog. ?Kinder- und Jugendplan des Bundes" (KJP) zur Verfügung. Sein Ziel ist es, die politische und kulturelle Jugendarbeit sowie den Dialog mit den europäischen Nachbarn zu fördern. Bezuschusst werden u.a. Austauschmaßnahmen oder Freiwilligendienste. Zentraler Ansprechpartner für Mittel aus dem KJP ist im deutsch-tschechischen Bereich Tandem.

Auf nationaler Ebene können gemeinsame Bildungsprojekte auch durch das EU-Programm ?Sokrates" unterstützt werden, dessen Ziel es ist, die ?europäische Dimension in allen Bildungsbereichen" auszubauen. Konkret können beispielsweise gemeinsame Projekte von mindestens drei Schulen (aus drei Ländern) gefördert werden (?Comenius"), der Austausch von Hochschulstudenten (?Erasmus"), Kooperationen zwischen Trägern der Erwachsenenbildung oder der Sprachaustausch (?Lingua"). Das Sokrates- Gesamtprogramm können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen (deutsch und tschechisch). Weitere Informationen bieten auch die nationalen Sokrates-Agenturen in Deutschland bzw. in Tschechien.

Die grenzüberschreitende berufliche Fortbildung junger Menschen kann durch das EU-Programm ?Leonardo da Vinci" unterstützt werden. Das Teilprojekt ?Mobilität" will die europäische Dimension in der Aus- und Weiterbildung forcieren. Auslandspraktika können beispielsweise gefördert werden. Nähere Informationen bieten u.a. das Informationsportal des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) bzw. des Národní vzdìlávací fond (NVF).

Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Kommunales, Umwelt, Tourismus, Soziales
Das wichtigste Förderinstrument in diesen Bereichen ist die EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg IIIA. Ihr Ziel ist es die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen und sächsisch-tschechischen Grenzraum zu stärken. Projekte können in folgenden Bereichen bezuschusst werden:

  • Wirtschaftliche Entwicklung (z.B. grenzüberschreitende Rahmenmaßnahmen für wirtschaftliche Zusammenarbeit, grenzüberschreitender Tourismus)
  • Infrastruktur (z.B. in den Bereichen Verkehr, Energie, Information und Kommunikation)
  • Raumentwicklung (z.B. grenzüberschreitender Umweltschutz, grenzüberschreitende Entwicklung des ländlichen und städtischen Raumes)
  • Humanressourcen und Netzwerke (u.a. Bildung, Wissenschaft, Forschung, Kultur, Gesundheit, Zivilschutz)

In Bayern können Projekte durch Interreg IIIA mit bis zu 50 % bezuschusst werden, in Sachsen mit bis zu 75 %.

In Sachsen sind die Euroregionen die zuständigen Ansprechpartner für Interreg IIIA. Projekte werden nach der Höhe des Fördermittelzuschusses unterschieden. "Kleinprojekte" umfassen bis zu 15.000 ? Fördermittelzuschuss. "Großprojekte" sind alle Vorhaben, für die mehr als 15.000 ? Förderung beantragt werden. Entsprechende Antragsformulare können Sie hier herunterladen (Kleinprojekt und Großprojekt). Die Ansprechpartner und Adressen der sächsischen Euroregionen finden Sie hier.

In Bayern wird ebenfalls zwischen "Klein-" und "Großprojekten" unterschieden. Ausschlaggebend ist hier allerdings nicht der beantragte Fördermittelzuschuss, sondern das Gesamtvolumen des Projekts. "Kleinprojekte" mit bis zu 25.000 Euro Gesamtvolumen werden direkt bei der örtlichen Euroregion beantragt (Download Antragsformular hier). "Großprojekte" ab 25.000 Euro Gesamtvolumen müssen bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden (Antragsformular hier).

Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Projekt zwischen einem deutschen und tschechischen Partner durchgeführt wird. Zudem muss das Projekt im deutschen Grenzraum stattfinden (bzw. sich auf ihn auswirken). In Bayern liegen im direkten Fördergebiet die Landkreise Cham, Freyung-Grafenau, Hof, Neustadt an der Waldnaab, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge sowie die kreisfreien Städte Hof und Weiden; in Sachsen die Landkreise Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Bautzen, Freiberg, Löbau-Zittau, Sächsische Schweiz sowie der Mittlere Erzgebirgskreis, der Weißeritzkreis, der Vogtlandkreis und die kreisfreie Stadt Plauen. Projektträger in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die an das direkte Fördergebiet angrenzen, können mit gewissen Auflagen Anträge einreichen. Nähere Informationen im Internet bieten das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie sowie die sächsische Staatsregierung oder direkt Ihre Euroregion vor Ort.

Eines der bisher wichtigsten grenzüberschreitenden EU-Förderprogramme für die Beitrittsstaaten ist das Programm PHARE CBC. Es hat sich zum Ziel gesetzt, die Kandidatenländer auf den EU-Beitritt vorzubereiten und sie langsam an die bestehende EU-Strukturförderung heranzuführen. Hauptziel ist es dabei, den erfolgreichen Wandel von der Planwirtschaft hin zu einer funktionierenden Marktwirtschaft sicherzustellen. Schwerpunktmäßig werden Projekte in folgenden Bereichen unterstützt:

  • Verbesserung der Integration im Rechts-, Verwaltungs- und Sozialwesen
  • Reform von Infrastruktur, Umweltschutz, Wasser- und Energieversorgung
  • Reformen im Bereich Wirtschaft und Humanressourcen (z.B. Technologietransfer, Tourismus, grenzüberschreitende Informationsnetzwerke)

Fördergebiet in Tschechien sind die ehemaligen Grenzlandkreise Prachatice, Klatovy, Doma¾lice, Tachov, Cheb, Sokolov, Karlovy Vary, Chomutov, Most, Teplice, Ustí nad Labem, Dìèín, Èeska Lípa, Liberec. Zentraler Ansprechpartner für Förderfragen ist das Ministerium für Regionalentwicklung, dort können Sie auch das detaillierte Programm herunterladen. Auch die Euroregionen vor Ort helfen Ihnen weiter. Das Programm Phare CBC läuft ab 2003 aus, ab dem Jahr 2004 wird Interreg auch in der Tschechischen Republik eingeführt!

Das zweite wichtige EU-Förderprogramm für die Beitrittsländer ist das Programm SAPARD. Seine Prioritäten sind zum einen die Verbesserung der landwirtschaftlichen Entwicklung (z.B. Neuinvestitionen, Verbesserung des Marketings für landwirtschaftliche Produkte , Verbesserung der Lebensmittelqualität, der Qualitätskontrollen und des Verbraucherschutzes). Zum anderen soll die Entwicklung der ländlichen Infrastruktur unterstützt werden (z.B. Dorferneuerung). Unter bestimmten Voraussetzungen können auch kommerziell orientierte Projekte gefördert werden. Zentraler Ansprechpartner ist das tschechische Ministerium für regionale Entwicklung, dort können Sie auch das detaillierte Programm herunterladen.

as dritte Hauptförderprogramm der EU für die Beitrittsländer ist das Programm ISPA (Instrument for Structural Policies for Pre-Accession). Sein Ziel ist es, die Entwicklung in den Bereichen Verkehr und Umweltschutz zu verbessern. Konkret sollen Beiträge dazu geleistet werden, Umweltstandards der EU umzusetzen und das internationale Verkehrsnetz zu erweitern. Die Hauptprioritäten sind: Wasserversorgung, Abfallbeseitigung, Luftverschmutzung, Ausbau des Verkehrsnetzes. Das Programm ist für Projekte in Höhe von über 5 Mio. Euro bestimmt. Zentraler Ansprechpartner ist das tschechische Ministerium für regionale Entwicklung, dort können Sie auch das detaillierte Programm herunterladen.

Sonderprogramme Kommunale Zusammenarbeit

Kommunale Partnerschaften können durch spezielle Programme gefördert werden. Die EU legt seit 1989 das sog. Programm ?Town twinning / Städtepartnerschaften" auf, im Rahmen dessen bestehende Kooperationen ausgebaut und neue initiiert werden sollen. Vorhaben kleinerer Gemeinden und Partnerschaften mit Kommunen in den Beitrittsländern werden besonders unterstützt. Konkret werden vor allem Bürgerbegegnungen und gemeinsame Seminare, Konferenzen u.ä. gefördert. Die Förderanträge müssen mehr als 3 Monate vor Projektbeginn bei der EU-Kommission,
Generaldirektion Bildung und Kultur, eingereicht werden. Näheres zu den Bewerbungsformalitäten erfahren Sie hier.

Eine ähnliche Zielrichtung verfolgt der Förderwettbewerb ?Städtepartnerschaft - Bürgerpartnerschaft", den die Robert Bosch Stiftung gemeinsam mit der polnischen Stefan Batory Stiftung und dem tschechischen Informationszentrum für gemeinnützige Organisationen (ICN) ausgeschrieben hat. Auch hier sollen das bürgerschaftliche Engagement in kommunaler Partnerschaft gefördert und herausragende Projekte grenzüberschreitender Zusammenarbeit prämiert werden. Der Einsendeschluss von Projektskizzen für den Wettbewerb 2003 ist der 14. März 2003. Näheres erfahren Sie hier oder hier (tschechisch).

Sonderprogramm Kultur
Grenzüberschreitende Vorhaben im Bereich Kultur können zum einen über den Förderprogramm Interreg IIIA gefördert werden (siehe oben). Darüber hinaus hat die EU aber auch ein spezielles Förderprogramm ?Kultur 2000" aufgelegt, das Projekte in allen künstlerischen Bereichen unterstützen soll (u.a. darstellende und bildende Kunst, Literatur, Musik, Geschichte usw.). Ziel des Programms ist es die ?kulturelle Vielfalt der Union, die Kreativität und den Austausch der Kulturakteure in der Union (zu) fördern und die Kultur für die Öffentlichkeit zugänglicher (zu) machen" (Europäisches Kulturportal). Bisher wurden beispielsweise Projekte gefördert, die junge Literatur in andere europäischen Sprachen übertrugen, um sie dort bekannter zu machen. Die Ausschreibung des neuen Förderprogramms für 2004 erfolgt voraussichtlich im 2. Quartal 2003. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind u.a., dass Ihr Projekt mindestens drei Partner aus drei europäischen Staaten (EU oder Beitrittsländer) umfasst. Das Mindestvolumen Ihres Projekts muss bei 100.000 Euro liegen. Es kann dann mit bis zu 50% kofinanziert werden. Näheres erfahren Sie vom Europäischen Kulturportal bzw. vom nationalen "Cultural Contact Point" in Bonn.

Mit einer Förderzusage ist das Projekt noch nicht zu Ende?
Die Nachricht, dass Ihr Projekt gefördert wird (sog. ?Förderbescheid"), bedeutet in der Regel noch nicht, dass Sie alle Hürden überwunden haben. Eine letzte steht noch aus: der sog. ?Verwendungsnachweis".

Der Sinn des Verwendungsnachweises besteht darin, dass Sie die erfolgreiche Durchführung Ihres Projekts dokumentieren. In der Regel gliedert sich Ihr Projektbericht in zwei Teile - einen Sachbericht und einen ?zahlenmäßigen Nachweis". Im Sachbericht schlüsseln Sie ausführlich auf, wie, wann und mit welchem Erfolg Sie Ihr Projekt durchgeführt haben. Im ?zahlenmäßigen Nachweis" heften Sie die (gegliederte) Abrechnung der Projektkosten bei. Die Abrechnung orientiert sich dabei zumeist am Schema Ihres ursprünglichen Finanzplans (siehe oben). Um sich die Buchhaltung zu erleichtern, sollten Sie von Beginn an darauf achten, alle Unkosten, die im Rahmen des Projekts angefallen sind, durch Belege und Quittungen festzuhalten! Diese müssen Ihrer Abrechnung im Original beigelegt werden. Bitte achten Sie in jedem Fall auf die besonderen Richtlinien Ihres Förderprogramms, in welcher Form und wann Sie Ihren Verwendungsnachweis einreichen müssen. Bei Förderprogrammen, die auf dem sog. ?Erstattungsprinzip" beruhen (z.B. Interreg IIIA) können Sie mit Einreichung Ihres Verwendungsnachweises auch die Zuwendung der entsprechenden Fördergelder beantragen. Sind diese überwiesen, haben Sie Ihr Ziel erreicht und das Projekt erfolgreich abgeschlossen!

Der Weg, ein grenzüberschreitendes Projekt von der Idee in die Wirklichkeit umzusetzen, kann lange und mühsam sein. Gemeinsam mit Ihrem Partner werden Sie viele bürokratische und finanzielle Schwierigkeiten überwinden müssen. Trotz dieser Hürden werden Sie sehen, dass sich der Weg lohnt. Denn Völkerverständigung verbindet.

(IDOR bedankt sich herzlich beim tschechischen Ministerium für Regionalentwicklung, der Euregio Egrensis AG Bayern, Böhmen, Vogtland/Westerzgebirge, der Handwerkskammer Oberfranken, Parkservis Su¹ice und Tandem Regensburg für die kritischen Anregungen und Hinweise, ohne die dieser Förderwegweiser nicht zustande gekommen wäre).

 

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